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   OLG Hamm, 06.10.2004 - 2 Ss OWi 555/04   

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https://dejure.org/2004,12503
OLG Hamm, 06.10.2004 - 2 Ss OWi 555/04 (https://dejure.org/2004,12503)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.2004 - 2 Ss OWi 555/04 (https://dejure.org/2004,12503)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 2 Ss OWi 555/04 (https://dejure.org/2004,12503)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Ausführungen im Urteil im Falle des Stützens des Schuldspruchs auf ein Sachverständigengutachten; Verpflichtungen des Tatrichters im Falle einer fehlenden Erinnerung eines Zeugen an einen konkreten Verkehrsvorgang ; Fehlerhaftigkeit einer ...

Verfahrensgang

  • AG Bochum - 36 OWi 62 Js 908/03
  • OLG Hamm, 06.10.2004 - 2 Ss OWi 555/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Einlassung, Maß der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 2 Ss OWi 555/04
    Ebenso bedarf es keiner Entscheidung, ob ein ausdrückliches Ansprechen der Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot mit Rücksicht auf die festgestellte erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung entbehrlich war (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2001 in 2 Ss OWi 916/01 = NZV 2002, 140 = VRS 102, 64).

    So hat der Tatrichter vorliegend lediglich eine fahrlässige Begehungsweise festzustellen vermocht, obwohl die erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit sowie die Einlassung des Betroffenen Anlass dazu gibt, eine vorsätzliche Begehungsweise zu prüfen (vgl. Senatsbeschluss vom 24.10.2001 in 2 Ss OWi 916/01 a.a.O.).

  • BGH, 13.01.1970 - 4 StR 438/69

    Beurteilung der Tatsachenfeststellung und freie Beweiswürdigung durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 2 Ss OWi 555/04
    Zwar steht der Umstand, dass ein Zeuge sich an den konkreten Verkehrsvorgang nicht mehr erinnern konnte, der Verwertbarkeit seiner Aussage nicht grundsätzlich entgegen (BGHSt 23, 213, 218; OLG Hamm, VRS 57, 291, 292; VRS 55, 134; VRS 55, 208, 209; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 77 Rdnr. 15 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1992 - 1 StR 494/92

    Umfang der Darlegungspflicht bei einem daktyloskopischen Gutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 2 Ss OWi 555/04
    Die alleinige Mitteilung des Ergebnisses des Sachverständigengutachtens kann zwar u.U. dann ausreichen, wenn der Sachverständige bei der Begutachtung ein weithin standardisiertes Verfahren angewendet hat, es sich um einen renommierten Sachverständigen handelt und wenn von keiner Seite Einwände gegen die der Begutachtung zugrunde liegende Tatsachengrundlage und die Zuverlässigkeit der Begutachtung selbst erhoben werden (BGHR StPO § 261 Sachverständiger 4; Urteil vom 29. September 1992; OLG Hamm, a.a.O.).
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 2 Ss OWi 555/04
    Stützt der Tatrichter den Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten, so ist in den Urteilsgründen eine verständliche in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich (BGHR StPO, § 267 Abs. 1 S. 1, Beweisergebnis 2 = StV 1987, 516 ; § 261 Sachverständiger 2 = StV 1990, 339 ; OLG Hamm, Beschluss vom 10. September 1998 in 3 Ss 820/98; Beschluss vom 30. April 1999 in 3 Ss 385/99).
  • BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89

    Gegensätzliche Beurteilung des Vorliegens einer endogenen Psychose schizophrenen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 2 Ss OWi 555/04
    Stützt der Tatrichter den Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten, so ist in den Urteilsgründen eine verständliche in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich (BGHR StPO, § 267 Abs. 1 S. 1, Beweisergebnis 2 = StV 1987, 516 ; § 261 Sachverständiger 2 = StV 1990, 339 ; OLG Hamm, Beschluss vom 10. September 1998 in 3 Ss 820/98; Beschluss vom 30. April 1999 in 3 Ss 385/99).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ss OWi 17/02

    Rotlichtverstoß, Absehen vom Fahrverbot, Möglichkeit bewusst sein

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 2 Ss OWi 555/04
    Mit der Möglichkeit, den angestrebten Erfolg durch eine Erhöhung der Geldbuße zu erreichen, muss sich der Amtsrichter nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte aber grundsätzlich auseinandersetzen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 06.02.2002 in DAR 2002, 276 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.11.1996 - 2 Ss OWi 1314/96

    Fahrverbot, Absehen, Ansprechen der Möglichkeit, Gesamtzusammenhang

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 2 Ss OWi 555/04
    Soweit ein ausdrückliches Ansprechen dieser Möglichkeit in dem Falle als entbehrlich angesehen wurde, dass einschlägige Vorbelastungen vorlagen (Senatsbeschluss vom 29. November 1996 in 2 Ss OWi 1314/96 = DAR 1997, 117 = VRS 93, 217), fehlt es gegenwärtig an jeglichen Feststellungen zu etwaigen Voreintragungen.
  • OLG Hamm, 30.04.1999 - 3 Ss 385/99

    Lückenhafte Feststellungen, Sachverständigengutachten, Anknüpfungstatsachen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 2 Ss OWi 555/04
    Stützt der Tatrichter den Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten, so ist in den Urteilsgründen eine verständliche in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich (BGHR StPO, § 267 Abs. 1 S. 1, Beweisergebnis 2 = StV 1987, 516 ; § 261 Sachverständiger 2 = StV 1990, 339 ; OLG Hamm, Beschluss vom 10. September 1998 in 3 Ss 820/98; Beschluss vom 30. April 1999 in 3 Ss 385/99).
  • OLG Jena, 21.09.2020 - 1 OLG 151 SsBs 72/20

    Geschwindigkeitsmessung, SV-Gutachten, Urteilsgründe, Bußgeldbescheid

    Stützt der Tatrichter den Schuldspruch - wie vorliegend - auf ein Sachverständigengutachten, so ist in den Urteilsgründen eine verständliche in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06. Oktober 2004 - 2 Ss OWi 555/04 -, Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2012 - III-1 RBs 166/12-, Rn. 9, juris).

    Die alleinige Mitteilung des Ergebnisses des Sachverständigengutachtens kann zwar u.U. dann ausreichen, wenn der Sachverständige bei der Begutachtung ein weithin standardisiertes Verfahren angewendet hat, es sich um einen renommierten Sachverständigen handelt und wenn von keiner Seite Einwände gegen die der Begutachtung zugrunde liegende Tatsachengrundlage und die Zuverlässigkeit der Begutachtung selbst erhoben werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06. Oktober 2004 - 2 Ss OWi 555/04 -, Rn. 10 m.w.N.).

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